UPDATE!

Ab dem 24. November gilt die 2G Regel auf der Westfälischen Hauptkörung

Liebe Gäste!

An dieser Stelle möchten wir eine kurze, aber sehr wichtige Info an Sie weitergeben:

In den letzten Tagen wurde bereits über mögliche Änderungen der Corona-Regelungen im Freizeitbereich und auch auf Veranstaltungen diskutiert. Bisher galt für unsere Körung die 3G-Regel. Soeben wurde nun die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht. Das heißt für unsere Veranstaltung: ab morgen gilt hier auf dem Gelände die 2G-Regel. Ein aktueller Corona-Test reicht daher ab morgen nicht mehr aus, um auf das Gelände zu kommen. ALLE Anwesenden – also Besucher, Mitarbeiter, Züchter, Aussteller und auch alle Mitarbeiter der Ausbildungsställe – müssen daher, wenn nicht bereits geschehen, ihre Impf- oder Genesungsnachweise vorzeigen, um Zutritt auf das Gelände zu erhalten.

Wir freuen uns selbstverständlich dennoch, zahlreiche Besucher auf unserer Körung begrüßen zu dürfen, um unsere Springhengste sowie deren Züchter und Aussteller zu feiern – selbstverständlich unter Einhaltung aller geltenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen. Vielen Dank!